Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Ernährungsberatung, beispielsweise: Die DAK, die Techniker Krankenkasse, die Siemens-BKK, die Mobil-Krankenkasse und viele weitere.
Auch wenn Sie Beihilfe-berechtigt sind gibt es die Möglichkeit einer Bezuschussung.
Hier gilt es, zwei verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden:
Präventive Ernährungsberatung gemäß §20 SGB V des
Rehabilitative Ernährungsberatung bei Erkrankungen
nach § 43 SGB V mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung:
Beratung bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflussen lassen, z.B.:
Christine Bauer
Alemannenfeld 13
87672 Roßhaupten
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